2025
Der Gästebeitrag beträgt ab dem 1. Oktober 2012 pro Übernachtung für Personen nach Vollendung des:
18. Lebensjahres (ab 18 Jahre): 3,00 Euro
06. Lebensjahres (von 6 bis 17 Jahre): 1,50 Euro
Ermäßigter Gästebeitrag zwischen 1 . November und 14 . Dezember pro Übernachtung für Personen nach Vollendung des:
18. Lebensjahres (ab 18 Jahre) 1,50 Euro
06. Lebensjahres (von 6 bis 17 Jahre) 0,75 Euro
Kinder zwischen 0 und 5 Jahren zahlen keinen Gästebeitrag.
Download Gästebeitrag Flyer
Kostenfreie Teilnahme an geführten Wanderungen
Kostenfreie Teilnahme am wöchentlichen Ortsrundgang
Kostenfreie Nutzung der Aufenthaltsräume im Kurhaus
Ermäßigung auf zahlreiche Veranstaltungen der HAHNENKLEE tourismus marketing gmbh
Ermäßigter Eintritt im Waldseebad am Kuttelbacher Teich
Ermäßigter Eintritt in die Salzgrotte im Hotel Opdensteinen
Ermäßigter Eintritt für Hallenbad und Saunabereich im CAREA, Residenz Hotel Harzhöhe
Ermäßigung auf den Fahrradverleih bei Board'n & Bikes
Ihre Vorteile in anderen Harz-Orten - Die Harz-Gastkarte
Ihre Gästekarte gilt gleichzeitig als Harz-Gastkarte, mit der Sie auch in vielen anderen Orten im gesamten Harz und Harzvorland Ermäßigungen in verschiedenen Museen und bei zahlreichen Aktivitäten erhalten. Rund 50 Harzorte präsentieren ihre Angebote und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, die Sie bei Vorlage Ihrer Harz-Gastkarte kostenlos (grüne Hexe) oder preisermäßigt (schwarze Hexe) erleben können. Legen Sie Ihre Harzkarte vor und erleben Sie die große Vielfalt des Harzes zum Spar - Tarif. Auf www.harzinfo.de erhalten Sie Informationen über die Ermäßigungen in den einzelnen Orten.
Quelle: www.hahnenklee.de
Der Stadtteil Hahnenklee ist als heilklimatischer Kurort staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr in diesem Stadtteil dienen, erhebt die Stadt Goslar einen Gästebeitrag. Der Gästebeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden. Die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen oder die Teilnahme an Veranstaltungen bleibt unberührt.
Quelle: www.hahnenklee.de